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Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
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Von
wo her auch immer der Mensch kommt, bei dem unser Herz den entscheidenden
Sprung macht, letztendlich fällt die Liebe vom Himmel. Und
da fragt man nicht
nach dem Personal Ausweis. Wohl aber auf dem Standesamt. Denn für
eine Eheschließung mit einem nicht deutschen Partner benötigt
man je nach Herkunftsland des ausländischen Partners jede Menge
oft schwer zu beschaffender Papiere und Dokumente und in jedem Einzelfall
gelten die unterschiedlichsten Paragrafen. Wir können hier
nur einen Überblick und ein paar Tipps geben. |
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Dokumente
Unbedingt sollten Sie also sehr frühzeitig zum
Standesamt gehen and sich persönlich beraten lassen. Was genau
Sie beachten müssen, kann immer nur für den konkreten
Einzelfall gesagt werden und die Beschaffung manch einer Bestätigung
aus dem Ausland kann sehr viel Zeit beanspruchen. Neben den üblichen
Dokumenten benötigt der ausländische Partner
eine Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, einen Reisepass, aus dem
Identität und Nationalitat hervorgehen, eine Melde- bzw. Aufenthaltsbestätigung
und darüber hinaus, soweit sein Heimatland dieses Dokument
kennt, ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit diesem Dokument bestätigt
die zuständige Behörde des Heimatlandes, dass kein Ehehindernis
wie eine bereits bestehende Ehe vorliegt. Beide Verlobten müssen
hierin genannt sein. Bei manchen Ländern benötigt man
dazu noch einen Legalisationsvermerk der |
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deutschen
Auslandsvertretung und manchmal kann auch noch eine Apostille der
übergeordneten Behörde des Heimatstaates verlangt werden.
In manchen Ländern, wie zum Beispiel Indien oder Pakistan,
verlangen die deutschen Auslandsvertretungen noch weitere Dokumente,
um das Ehefähigkeitszeugnis glaubhaft zu machen. Das kann sehr,
sehr lange dauern und kostet manchmal neben Geduld auch Geld. Kennt
das Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis, müssen Sie vom
Präsidenten des Oberlandesgerichtes von seiner Beibringung
befreit werden. Dafür wiederum benötigen Sie eine von
der Heimatbehörde ausgestellte Ledigkeitsbescheinigung. Wichtig
für Ausländer, die bereits einmal in Deutschland verheiratet
und wieder geschieden wurden: Die deutsche Scheidungsurkunde allein
reicht hier nicht, denn auch von Ihrem Heimatstaat muss die Scheidung
anerkannt werden. |
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Und
ein Kind?
Kinder, die in einer deutsch-ausländischen Ehe geboren wurden,
sind, gleichgültig wo sie geboren werden, deutsche Staatsbürger.
Darüber, ob sie zusätzlich noch die Staatsbürgerschaft
des ausländischen Elternteils erhalten, entscheidet die jeweilige
Rechtslage in dem entsprechenden Staat. In den meisten Fällen
wird Ihr Kind zwei Staatsbürgerschaften besitzen. Nach deutschem
Recht kann es auch nach der Volljährigkeit Mehrstaater bleiben.
Andere Länder aber, so etwa Griechenland, verlangen dann eine
Entscheidung. |
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Wo
bin ich verheiratet?
Wenn Sie in Deutschland heiraten müssen Sie das vor dem Standesamt
tun, damit die Ehe rechtsgültig ist. Das bedeutet aber nicht
in jedem Fall, dass Ihre Ehe auch im Heimatland des ausländischen
Partners anerkannt wird. Ist etwa der deutsche Partner Christ und
der andere Staatsangehöriger eines Landes mit islamischem Familienrecht
(Iran, Saudi Arabien), so gelten Sie dort nicht als verheiratet,
weil in diesen Ländern nur Ehen zwischen Muslimen erlaubt sind.
Umgekehrt könnte eine religiose Zeremonie etwa in einer Moschee
in Deutschland zwar im Heimatland des ausländischen Partners
eine rechtsgültige Ehe stiften, in Deutschland wären Sie
allerdings nicht verheiratet. Für manche Länder, etwa
Marokko, ist der Abschluss eines islamischen Ehevertrags verpflichtend. |
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Welches
Recht gilt?
Viele glauben, dass für eine Ehe das Recht des Landes gilt,
in dem diese geschlossen wurde, so dass etwa bei einer in Deutschland
geschlossenen Ehe das deutsche Eherecht auch dann gelten würde,
wenn man in das Heimatland des ausländischen Ehepartners
zieht. Dies ist nicht der Fall. Jedes Land hat seine eigenen Regelungen
für binationale Paare. Das bedeutet, dass Ihre Rechte und
Pflichten, die Sie mit dem Ja-Wort eingehen, sich im Laufe der
Ehe durchaus ändern können, dann nämlich, wenn
Sie Ihren gemeinsamen Wohnsitz in ein anderes Land verlegen. Für
Deutschland gilt, dass das Recht des Staates Anwendung findet,
in dem Sie Ihren letzten gemeinsamen Hauptwohnsitz hatten, solange
einer der Partner noch dort wohnt. Sollten Sie also einen Umzug
etwa in das Heimatland des ausländischen Partners planen,
ist es auf jeden Fall angebracht, sich vorher genau über
das dort geltende Familienrecht zu informieren, um sich vor eventuellen
bösen Überraschungen zu schützen. Unter Umständen
sollten Sie einen Ehevertrag abschließen, in dem Sie Ihre
gegenseitigen Rechte und Pflichten festhalten. Der Rechtsanwalt,
bei dem Sie das tun, sollte dann aber auch prüfen, ob dieser
Vertrag in dem entsprechenden Land auch Gültigkeit hat und
im Falle von Streitigkeiten in jedem Punkt durchsetzbar wäre.
Das ist nicht selbstverständlich so.
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