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Dokumente
Wo bin ich verheiratet?
Welches Recht gilt?
Staatsbürgerschaft der Kinder
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
 
     
     
Von wo her auch immer der Mensch kommt, bei dem unser Herz den entscheidenden Sprung macht, letztendlich fällt die Liebe vom Himmel. Und da fragt man nicht nach dem Personal Ausweis. Wohl aber auf dem Standesamt. Denn für eine Eheschließung mit einem nicht deutschen Partner benötigt man je nach Herkunftsland des ausländischen Partners jede Menge oft schwer zu beschaffender Papiere und Dokumente und in jedem Einzelfall gelten die unterschiedlichsten Paragrafen. Wir können hier nur einen Überblick und ein paar Tipps geben.

   
     
Dokumente
Unbedingt sollten Sie also sehr frühzeitig
zum Standesamt gehen and sich persönlich beraten lassen. Was genau Sie beachten müssen, kann immer nur für den konkreten Einzelfall gesagt werden und die Beschaffung manch einer Bestätigung aus dem Ausland kann sehr viel Zeit beanspruchen. Neben den üblichen Dokumenten benötigt der ausländische Partner eine Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, einen Reisepass, aus dem Identität und Nationalitat hervorgehen, eine Melde- bzw. Aufenthaltsbestätigung und darüber hinaus, soweit sein Heimatland dieses Dokument kennt, ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit diesem Dokument bestätigt die zuständige Behörde des Heimatlandes, dass kein Ehehindernis wie eine bereits bestehende Ehe vorliegt. Beide Verlobten müssen
hierin genannt sein. Bei manchen Ländern benötigt man dazu noch einen Legalisationsvermerk der

 

 

 

deutschen Auslandsvertretung und manchmal kann auch noch eine Apostille der übergeordneten Behörde des Heimatstaates verlangt werden. In manchen Ländern, wie zum Beispiel Indien oder Pakistan, verlangen die deutschen Auslandsvertretungen noch weitere Dokumente, um das Ehefähigkeitszeugnis glaubhaft zu machen. Das kann sehr, sehr lange dauern und kostet manchmal neben Geduld auch Geld. Kennt das Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis, müssen Sie vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes von seiner Beibringung befreit werden. Dafür wiederum benötigen Sie eine von der Heimatbehörde ausgestellte Ledigkeitsbescheinigung. Wichtig für Ausländer, die bereits einmal in Deutschland verheiratet und wieder geschieden wurden: Die deutsche Scheidungsurkunde allein reicht hier nicht, denn auch von Ihrem Heimatstaat muss die Scheidung anerkannt werden.
     
 

     
     
Und ein Kind?
Kinder, die in einer deutsch-ausländischen Ehe geboren wurden, sind, gleichgültig wo sie geboren werden, deutsche Staatsbürger. Darüber, ob sie zusätzlich noch die Staatsbürgerschaft des ausländischen Elternteils erhalten, entscheidet die jeweilige Rechtslage in dem entsprechenden Staat. In den meisten Fällen wird Ihr Kind zwei Staatsbürgerschaften besitzen. Nach deutschem Recht kann es auch nach der Volljährigkeit Mehrstaater bleiben. Andere Länder aber, so etwa Griechenland, verlangen dann eine Entscheidung.
 

     
     
Wo bin ich verheiratet?
Wenn Sie in Deutschland heiraten müssen Sie das vor dem Standesamt tun, damit die Ehe rechtsgültig ist. Das bedeutet aber nicht in jedem Fall, dass Ihre Ehe auch im Heimatland des ausländischen Partners anerkannt wird. Ist etwa der deutsche Partner Christ und der andere Staatsangehöriger eines Landes mit islamischem Familienrecht (Iran, Saudi Arabien), so gelten Sie dort nicht als verheiratet, weil in diesen Ländern nur Ehen zwischen Muslimen erlaubt sind. Umgekehrt könnte eine religiose Zeremonie etwa in einer Moschee in Deutschland zwar im Heimatland des ausländischen Partners eine rechtsgültige Ehe stiften, in Deutschland wären Sie allerdings nicht verheiratet. Für manche Länder, etwa Marokko, ist der Abschluss eines islamischen Ehevertrags verpflichtend.
   
   

     
     
Welches Recht gilt?
Viele glauben, dass für eine Ehe das Recht des Landes gilt, in dem diese geschlossen wurde, so dass etwa bei einer in Deutschland geschlossenen Ehe das deutsche Eherecht auch dann gelten würde, wenn man in das Heimatland des ausländischen Ehepartners zieht. Dies ist nicht der Fall. Jedes Land hat seine eigenen Regelungen für binationale Paare. Das bedeutet, dass Ihre Rechte und Pflichten, die Sie mit dem Ja-Wort eingehen, sich im Laufe der Ehe durchaus ändern können, dann nämlich, wenn Sie Ihren gemeinsamen Wohnsitz in ein anderes Land verlegen. Für Deutschland gilt, dass das Recht des Staates Anwendung findet, in dem Sie Ihren letzten gemeinsamen Hauptwohnsitz hatten, solange einer der Partner noch dort wohnt. Sollten Sie also einen Umzug etwa in das Heimatland des ausländischen Partners planen, ist es auf jeden Fall angebracht, sich vorher genau über das dort geltende Familienrecht zu informieren, um sich vor eventuellen bösen Überraschungen zu schützen. Unter Umständen sollten Sie einen Ehevertrag abschließen, in dem Sie Ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten festhalten. Der Rechtsanwalt, bei dem Sie das tun, sollte dann aber auch prüfen, ob dieser Vertrag in dem entsprechenden Land auch Gültigkeit hat und im Falle von Streitigkeiten in jedem Punkt durchsetzbar wäre. Das ist nicht selbstverständlich so.
   

 

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