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Dokumente für Standesamt und Kirche
     
     
     
Deutschland: Standesamt

Deutschland: Kirche

Schweiz: Standesamt und Kirche
Österreich: Standesamt und Kirche

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

     

     
   
Dokumente für das Standesamt    
1. Nachweis der Abstammung
1.1. Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
1.2. Abstammungsurkunde
1.3. Geburtsurkunde

2. Nachweis zur Person und zur Staatsangehörigkeit
2.1. Personalausweis oder Reisepass
2.2. Aufenthaltsbescheinigung (ggf. auch einer Nebenwohnung)
2.3. Staatsangehörigkeitsausweis, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Einbürgerungsurkunde
2.4. Nachweis des akademischen Grades
2.5. Einkommensnachweis

3. Beschlüsse des Familiengerichts
3.1. Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit
3.2. Befreiung von dem durch Annahme als Kind begründeten
Eheverbot der Verwandtschaft in der Seitenlinie

4. Nachweis über Vorehen und deren Auflösung
4.1. Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch
4.2. Heiratsurkunde
4.3. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung
4.4. Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch die Landesjustizverwaltung oder den OLG-Präsidenten
4.5. Sterbeurkunde des Ehegatten

5. Nachweis für ausländische Verlobte
5.1. Ehefähigkeitszeugnis
5.2. Konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung
5.3. Traubereitschaftserklärung
5.4. Nachweis des Heimataufgebots

6. Geburtsnachweis von Kindern und Abkömmlingen
6.1. Abstammungsurkunde eines gemeinsamen Kindes
6.2. Abstammungsurkunde eines Kindes unter Vermögenssorge oder eines mit einem Verlobten in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebenden Abkömmlings

 

 

 

 

     
Dokumente für die Kirche    
Für die kirchliche Trauung , braucht man folgende Papiere:

- Taufschein beider Partner egal ob man katholisch oder evangelisch ...ist
- Firmungs- bzw. Konfirmationsnachweis
- Personalausweis
- Bescheinigung "Anmeldung zur Eheschließung" vom Standesamt
...Die Papiere sollten nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Die kirchliche Hochzeit ist nichts für Kurzentschlossene.
Die katholische Kirche legt großen Wert auf die gründliche Prüfung des
Eheentschlusses. Außerdem sind die meisten Kirchen oft ausgebucht.
Es dauert auch seine Zeit, bis man alle Papiere beisammen hat. Etwa ein Jahr vor der Trauung sollte man anfangen, sich um einen Termin zu bemühen. Bei Ausnahmefällen (wenn die Braut hochschwanger ist) ist ein kurzfristiger Termin möglich.

Wenn man unterschiedlicher Konfessionen angehört sollte man folgendes regeln:
- entscheiden ob man katholisch ,evangelisch oder ökumenisch heiraten möchte.

Es ist auch möglich, den kirchlichen Segen für die Ehe zu bekommen, wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist. Evangelisch Gläubige brauchen eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Pfarramt. Katholiken haben dafür eigentlich ein generelles Trau-Verbot. Aber es kann eine entsprechende Genehmigung vom Bischof eingeholt werden. Nach einem ausführlichen Gespräch mit dem betreffenden Pfarrer, in dem vor allen besprochen wird, ob der Ausgetretene gewillt ist, seine Kinder später christlich zu erziehen.

Grundsätzlich ist eine Trauung katholisch oder evangelisch mit entsprechender Genehmigung des Pfarramts oder bischöflichen Ordinariats möglich. Im Grunde kostet eine kirchliche Trauung nichts. Es wird allerdings gern gesehen, wenn man der Kirche pauschal eine Spende zukommen lässt.

 

     
Schweiz: Standesamt und Kirche    
  • Personenstandsausweis (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes).
  • Niederlassungsausweis oder Wohnsitzbescheinigung
    (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle).
  • Falls einer der Partner geschieden oder verwitwet ist braucht er zusätzlich den Eheschein und das Scheidungsurteil respelktive den Totenschein.
  • Bei gemeinsamen Kindern benötigen Sie die Geburtsscheine der Kinder.
  • Von ausländischen Partnern wird außerdem ein Geburtschein mit Angaben über die Eltern, ein gültiger Pass sowie ein Zeugnis über die Staatsangehörigkeit und über den Zivilstand gefordert.
 

Österreich, Standesamt und Kirche    
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch, erhältlich beim Standesamt, bei dem die Geburt eingetragen ist. Die Abschrift darf nicht älter als 6 Monate sein.
  • Wenn beide Partner auch in dem Ort heiraten, in dem sie geboren sind, reicht die einfache Geburtsurkunde.
  • Staatsbürgernachweis.
  • Polizeiliche Aufenthaltsbestätigungen beziehungsweise Meldezettel, erhältlich bei den Gemeindeverwaltungen am Wohnsitz.
  • Nachweis über akademische Grade oder Standesbezeichnungen
  • Nachweis über gemeinsame Kinder.
  • Falls einer der Partner geschieden oder verwitwet ist, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig: Nachweis(e) über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde) und die Heiratsurkunden aus den Vorehen.
  • Von Ausländern wird zusatzlich ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Fragen Sie in diesem Fall auf jeden Fall beim Standesamt nach.
   

     
     
     
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